Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

habe meine Ausbildung Mitte Juli abgeschlossen und möchte Gebrauch von der Übernahmemöglichkeit des Bildungsurlaubes machen.
Nun stellt sich die Frage, ob die Ausbildungszeit auch als Beschäftigungszeit angesehen werden kann? ; Ansonsten hätte ich keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in diesem Jahr oder?

Danke für Antworten.


Name:Schmicker
Datum:05.12.2013 13:17


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen) von Schmicker (05.12.2013)
 Re: Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (05.12.2013)
  Re: Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen) von Schmicker (10.12.2013)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog