Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen)
Hallo,
habe meine Ausbildung Mitte Juli abgeschlossen und möchte Gebrauch von der Übernahmemöglichkeit des Bildungsurlaubes machen.
Nun stellt sich die Frage, ob die Ausbildungszeit auch als Beschäftigungszeit angesehen werden kann? ; Ansonsten hätte ich keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in diesem Jahr oder?
Danke für Antworten.
Name:
Schmicker
Datum:
05.12.2013 13:17
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Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen)von Schmicker