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Re: Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen)

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.

Ich bin Beschäftigter aber erst seit Juli und bin im selben Unternehmen vorher als Auszubildender beschäftigt worden.

Habe ich dann trotzdem keinen Anspruch? Bzw. die Möglichkeit der Übertragung?


Name:Schmicker
Datum:10.12.2013 11:12


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Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen) von Schmicker (05.12.2013)
 Re: Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (05.12.2013)
  Re: Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen) von Schmicker (10.12.2013)


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