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Re: BU für ein Klinikpraktikum (Nordrhein-Westfalen)

Bitte bis zu Ende lesen:
Ihre Frage erreicht uns immer wieder, denn das Wort "Bildungsurlaub" lädt zu Interpretationen ein.

Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin in NRW hat das Recht auf Bildungsurlaub. Allerdings: Auszubildende und Beschäftigte in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmer/innen haben keinen Anspruch. Das Entgelt muss der Arbeitgeber weiterzahlen, aber nicht die Seminarkosten.

Bildungsurlaub – korrekt »Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)« – ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung – und zwar bei fortlaufendem Lohn/Gehalt! Für Teilzeitbeschäftigte gilt dies anteilig.

Das Seminar muss diese Voraussetzungen erfüllen:

· Bei einem anerkannten Träger statt finden
· Jederman- und Frau! zugänglich sein, d.h. offen für alle
· i.d.R. 5 Tage mit je 8 Unterrichtsstunden umfassen
· mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden.

Wie Sie sehen,erfüllt Ihre Weiterbildung diese Kriterien leider nicht.


Name:Ute Pippert
Datum:22.01.2014 09:41


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BU für ein Klinikpraktikum (Nordrhein-Westfalen) von Kevin Bunk (21.01.2014)
 Re: BU für ein Klinikpraktikum (Nordrhein-Westfalen) von Ute Pippert (22.01.2014)


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