Re: BU für ein Klinikpraktikum (Nordrhein-Westfalen)
Bitte bis zu Ende lesen:
Ihre Frage erreicht uns immer wieder, denn das Wort "Bildungsurlaub" lädt zu Interpretationen ein.
Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin in NRW hat das Recht auf Bildungsurlaub. Allerdings: Auszubildende und Beschäftigte in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmer/innen haben keinen Anspruch. Das Entgelt muss der Arbeitgeber weiterzahlen, aber nicht die Seminarkosten.
Bildungsurlaub – korrekt »Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)« – ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung – und zwar bei fortlaufendem Lohn/Gehalt! Für Teilzeitbeschäftigte gilt dies anteilig.
Das Seminar muss diese Voraussetzungen erfüllen:
· Bei einem anerkannten Träger statt finden
· Jederman- und Frau! zugänglich sein, d.h. offen für alle
· i.d.R. 5 Tage mit je 8 Unterrichtsstunden umfassen
· mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden.
Wie Sie sehen,erfüllt Ihre Weiterbildung diese Kriterien leider nicht.