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Re: Bildungsurlaub für Praktikum (Nordrhein-Westfalen)

Für Praktika, Lernphasen oder vergleichbare Bestandteile einer Weiterbildung hat man in NRW keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Der gesetzliche Anspruch ist daran gekoppelt, dass die Veranstaltung, für die man Bildungsurlaub beantragt, staatlich anerkannt ist. Das ist bei Praxisphasen in der Regel nicht der Fall.
Wenn die Malteser also nicht einen Beleg dafür vorlegen können, dass die Praxiszeit als Bildungsurlaub anerkannt ist, bleibt immer noch die Möglichkeit, den Arbeitgeber auf eine individuelle Vereinbarung zur Freistellung zu treffen.
Das Gesetz regelt ja nur einen Mindestanspruch, von dem der Arbeitgeber auch zugunsten des Arbeitnehmers abweichen kann.


Name:Tom
Datum:23.01.2014 15:30


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Bildungsurlaub für Praktikum (Nordrhein-Westfalen) von Daniela Rodgers (23.01.2014)
 Re: Bildungsurlaub für Praktikum (Nordrhein-Westfalen) von Tom (23.01.2014)
 Re: Bildungsurlaub für Praktikum (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (23.01.2014)


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