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Re: bildungsurlaub im fernstudium (Nordrhein-Westfalen)

In NRW werden nur Veranstalter anerkannt, nicht deren Veranstaltungen. Das NRW-Gesetz erlaubt nur Präsenz-Veranstaltungen als Bildungsurlaub. Wenn in Fernstudiengängen solche Seminare integriert sind, würden diese theoretisch als BU möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter die Anerkennung nach dem AwbG besitzt. Einen Link auf die Liste der anerkannten Veranstalter finden Sie auf dieser Webseite unter Infothek // NRW //


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:14.02.2014 08:42


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bildungsurlaub im fernstudium (Nordrhein-Westfalen) von Andreas schütze (18.06.2013)
 Re: bildungsurlaub im fernstudium (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (18.06.2013)
  Re: bildungsurlaub im fernstudium (Nordrhein-Westfalen) von Anna (11.02.2014)
   Re: bildungsurlaub im fernstudium (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (14.02.2014)


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