Betriebsgröße und Ablehnung bei Zeitarbeit (Nordrhein-Westfalen)
Guten Tag,
Ich bin seit Januar 2014 bei über eine Zeitarbeit beschäftigt-befristet auf 1 Jahr.
Hierzu habe ich einige Fragen:
1. Ab wann kann ich Bildungsurlaub beantragen? Ab dem 1.7. wegen halbjähriger Betriebszugehörigkeit?
2. Wie wird die Betriebsgrößer der Zeitarbeitsfirma berechnet? Meine Firma hat u.a. ihren Sitz in Düsseldorf. Zählen hier auch die Zeitarbeitnehmer dazu oder nur die Bürokräfte der Firma ? Und dann auch nur die Angestellten in Düsseldorf?
3. Da der Arbeitgeber den Urlaub auch aus betrieblichen Gründen ablehnen darf: das ist für einen Zeitarbeitnehmer natürlich schwierig, da ich ja jeden Tag der Firma beim Kunden bares Geld einbringe! Hab ich dann überhaupt die Möglichkeit, einen solchen zu beantragen?
4. Mein Vertrag mit der Firma geht bis zum 31.12.2014 (vom 1.1. bis 31.12.14). Habe ich dann überhaupt Anspruch darauf, den Urlaub in diesem Jahr nehmen zu dürfen?
Danke und Beste Grüße
N. I.
Name:
Nermin
Datum:
08.05.2014 11:03
( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Betriebsgröße und Ablehnung bei Zeitarbeit (Nordrhein-Westfalen)von Nermin