heute wurde mein Antrag auf Bildungsurlaub (Portugiesisch für Anfänger -anerkannt nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz-) von meinem Arbeitnehmer mit der Begündung abgelehnt, dass er niicht unter die Sonderurlaubsverordnung NRW fällt.
Kennt jemand eine Möglichkeit, dass ich doch noch zu einer Genehmigung komme, z. B. analoge Anwendung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, o. ä.