Zunächst mal: das AWBG (Bildungsurlaubsgesetz in NRW) schließt Beamte ausdrücklich aus.
Die Berufung aufs AwbG hilft also nicht. Begründet wird der Ausschluss damit, dass es für Beamte andere Weiterbildungsmöglichkeiten gibt. Welche das sind, und ob ein Veranstalter seine Seminare analog auch danach anerkennen lassen kann, weiß ich allerdings nicht.