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Re: Bildungsurlaub Dauer

Das Gesetz unterscheidet bei der stillschweigenden Anerkennung Ihres Antrags nicht nach Seminar-Länge - also gilt es für alle Fälle. Aber natürlich nur, wenn Sie auch einen Anspruch haben - d.h. Antrag auf Übewrtragung im Vorjahr schon gestellt.


Name:Hubie
Datum:12.07.2014 12:54


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