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Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Guten Tag,
ich bin berufsbegleitender Studierender an einem Berufskolleg in NRW(Schule Di&Do Abend, Sa Früh). Im Rahmen der nach dem AWbG anerkannten Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker beginnt nach den Sommerferien 2014 eine Abschlussprojektphase bis Jan"15. In diesem Zeitraum findet keine Schule statt. Statt dessen soll wöchentliche Anzahl Schulstunden zur Arbeit in den jeweiligen Betrieben bzw. am Projekt genutzt werden.
Mein Arbeitgeber hat den Antrag auf Bildungsurlaub mit der Begründung abgelehnt, dass bei selbstorganisierten Terminen, die auch außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können, kein Anspruch besteht.
Meine Frage also wie ist der Anspruch als Arbeitnehmer in NRW, der berufsbegleitend eine nach dem AWbG anerkannte Weiterbildung besucht, geregelt? Insbesondere auf den jährlich bestehenden Anspruch von 5Tage da die Maßnahmen eine Gesamtdauer von vier Jahren hat.

Viel Dank im Voraus


Name:Stefan
Datum:21.07.2014 13:15


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Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Stefan (21.07.2014)
 Re: Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.07.2014)
  Re: Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Stefan (24.07.2014)
   Re: Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.07.2014)


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