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Re: Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Hallo Stefan,
Bildungsurlaub wird für einen ganz bestimmten Zeitraum genommen. Während dessen können Sie ein Seminar, das als Bildungsurlaub anerkannt ist, besuchen. Sie haben in Ihrem 1. Beitrag geschrieben, dass Sie im eigenen Betrieb bzw. am eignenen Projekt arbeiten wollen. Das ist kein Bildungsurlaubs-Seminar. Wenn es Seminarblöcke in Ihrer Fortbildung gibt,und Ihr Veranstalter Ihnen bescheinigt, dass es sich um Bildungsurlaub handelt, wäre es naheliegend, den Anspruch darauf zu verwenden.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:24.07.2014 13:34


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Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Stefan (21.07.2014)
 Re: Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.07.2014)
  Re: Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Stefan (24.07.2014)
   Re: Berufsbegleitender Maßnahme und Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.07.2014)


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