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Re: Berlin - Bundestag (Nordrhein-Westfalen)

Knackpunkt ist die Anerkennung des Veranstalters. Das Bundespresseamt müsste sich als Veranstalter nach dem AwBG (NRW-Bildungsurlaubsgesetz) anerkennen lassen. Wenn dann die formalen Bedingungen der Veranstaltung (Länge und Inhalte) stimmen, sind alle Bedingungen erfüllt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:31.07.2014 11:20


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Berlin - Bundestag (Nordrhein-Westfalen) von Silke (31.07.2014)
 Re: Berlin - Bundestag (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (31.07.2014)


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