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Re: Wochenende nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Im Gesetz ist nicht explizit geregelt, wie und wann bei von der Arbeitszeit abweichenden Bildungsurlauben diese dann freigenommen werden können. Aber: Bildungsurlaub gilt als Arbeitszeit - wahrscheinlich würden Sie mit dann anschließenden Arebeitstagen maximale Arbeitszeiten überschreiten? Dann hätten Sie ein gutes Argument. Falls Ihr Arbeitgeber den direkten Ausgleich ablehnt, müsste er Ihnen ein alternatives Angebot machen. Immerhin haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:21.08.2014 16:33


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Wochenende nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Tanja (21.08.2014)
 Re: Wochenende nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.08.2014)
  Re: Wochenende nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Tanja (21.08.2014)
   Re: Wochenende nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Nadja (28.04.2015)
    Re: Wochenende nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (29.04.2015)


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