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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (Niedersachsen)

Wir Kraftfahrer müssen jetzt alle 5 Jahre 5 Module nach dem BKrFQG von jeweils 7 Std. nachweisen, damit unser Führerschein verlängert wird. In der Regel absolvieren wir diese Module in unserer Freizeit am Samstag. Die Fahrschulen bieten aber auch Wochenseminare an, in denen alle Module in 5 Tagen abgewickelt werden. Kann man diese Woche als Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?


Name:Uwe
Datum:26.08.2014 10:00


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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (Niedersachsen) von Uwe (26.08.2014)
 Re: Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (26.08.2014)
  Re: Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (Niedersachsen) von Uwe (26.08.2014)


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