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Re: Seminarsuche (Nordrhein-Westfalen)

Das Bildungsurlaubsgesetz regelt solche Details nicht - Sie können einen solchen Anspruch also nicht aus dem Gesetz ableiten. D.h. es gilt wohl Ihr Arbeitsvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung des PCs.


Name:Hubie
Datum:26.09.2014 12:22


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Seminarsuche (Nordrhein-Westfalen) von Ralf Fuhrmann (15.09.2014)
 Re: Seminarsuche (Nordrhein-Westfalen) von Hubie (26.09.2014)
 Re: Seminarsuche (Nordrhein-Westfalen) von Ralf Fuhrmann (15.09.2014)


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