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Re: Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen)

Es funktioniert ein bisschen anders. Bildungsurlaub gibt es für Veranstaltungen von Anbietern, die sich nach dem AWbG (Bildungsurlaubsgesetz von NRW) haben anerkennen lassen. Fragen Sie am besten beim Veranstalter Ihrer Fortbildung nach. Das Gesetz schreibt aber auch eine bestimmte Form für die Veranstaltung vor: am Block 3-5 Tage oder in Intervallen, 1X wöchentlich 5 Wochen hintereinander. Für Prüfungen und Selbstlernzeiten gibt es keinen BU. So richtig passt Ihr Plan nicht zu den Vorgaben ...


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.09.2014 12:54


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Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen) von Susanne (30.09.2014)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (30.09.2014)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (30.09.2014)


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