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Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub muss politische oder berufliche Bildung sein. Und er muss von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden. Falls es eine hausinterne Fortbildung ist, ist der letzte Punkt evtl nicht gegeben.
Im übrigen ist die Begründung der Ablehnung irrelevant. Es geht beim Bildungsurlaub nicht um die Bedarfsdeckung des Arbeitegbers, sondern des Arbeitnehmers /der Arbeitnehmerin. Der Gesetzgeber hat klar beschrieben und damit begrenzt, aus welchen Gründen der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub ablehnen kann.


Name:Ronald
Datum:30.09.2014 17:03


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Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Pia (30.09.2014)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (05.10.2014)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Ronald (30.09.2014)


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