Angenommen ein Arbeitnehmer läßt seinen Bildungsurlaub ins Folgejahr übertragen.
Muss dann in diesem Folgejahr der komplette Anspruch in einem Seminar genommen werden, oder können die 10 Tage auch auf 2 oder 3 Seminare verteilt werden ?
Name:
Ralf Fuhrmann
Datum:
14.10.2014 13:20
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Ein oder mehrere Seminare (Nordrhein-Westfalen)von Ralf Fuhrmann