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Ein oder mehrere Seminare (Nordrhein-Westfalen)

Hallo !

Angenommen ein Arbeitnehmer läßt seinen Bildungsurlaub ins Folgejahr übertragen.

Muss dann in diesem Folgejahr der komplette Anspruch in einem Seminar genommen werden, oder können die 10 Tage auch auf 2 oder 3 Seminare verteilt werden ?


Name:Ralf Fuhrmann
Datum:14.10.2014 13:20


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Ein oder mehrere Seminare (Nordrhein-Westfalen) von Ralf Fuhrmann (14.10.2014)
 Re: Ein oder mehrere Seminare (Nordrhein-Westfalen) von Rudi (20.10.2014)


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