Richtig: Bayern hat keine Bildungsfreistellung. Bildungsurlaub ist im eigentlichen Sinne kein Seminar, sondern eben ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit während des Besuchs eines - anerkannten - Seminars. Den gibts in Bayern nicht, also können Sie ihn auch nicht für sich reklamieren. Wenn Sie eine Fortbildung machen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen, dass es für ihn von Vorteil ist, dass Sie die Fortbildung machen und er Ihnen währenddessen freigibt. Das funktioniert am ehesten, wenn Sie sich in einer "ruhigen" Zeit fortbilden und Sie die Seminarkosten selbst übernehmen, und natürlich den Gewinn für den Betrieb glaubhaft machen können.