Anrechnung von Weiterbildung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter (ein Berater einer Unternehmensberatung) hat den Bildungsurlaub für dieses Jahr in Höhe von 5 Tagen beantragt auf nächstes Jahr übertragen zu bekommen.
Der Antrag ist schriftlich bei uns eingegangen.
Wir haben dem Mitarbeiter dieses Jahr eine Ausbildung zum Projektleiter zukommen lassen sowie einige interne Schulungen. Die Projektleiterausbildung wurde von uns komplett bezahlt und endete mit einem Zertifikat. Wir möchten nun diese Tage auf den Bildungsurlaub 2014 anrechnen. Das gleich würden wir auch für 2015 tun, denn auch hier ist die HÖherzertifizierung für den Projektleiter für den Mitarbeiter geplant.
ist diese Anrechnung unter diesen Umständen zulässig?
Viele Grüße Annette Horne
Name:
Annette Horne
Datum:
04.12.2014 17:58
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Anrechnung von Weiterbildung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen)von Annette Horne