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Re: Anrechnung von Weiterbildung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen)

Das AwbG erlaubt im § (2) dem Arbeitgeber, 2 Tage des Bildungsurlaubsanspruch auf eine von ihm veranlasste Bildungsmaßnahme anzurechnen. Das muss dem Arbeitnehmer 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt werden.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:04.12.2014 18:56


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Anrechnung von Weiterbildung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen) von Annette Horne (04.12.2014)
 Re: Anrechnung von Weiterbildung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.12.2014)


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