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Re: Bildungsurlaub

Nicht der Veranstaltungsort ist für Ihren Anspruch maßgeblich, sondern Ihr Arbeitsplatz. Wenn Sie in MVP arbeiten, muss das Seminar nach dessen Gesetz anerkannt sein. Das Seminar kann dann in Schleswig-Holsetin, oder auch im Ausland stattfinden.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:05.01.2015 19:16


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Bildungsurlaub von Burghard Boje (05.01.2015)
 Re: Bildungsurlaub von Bernhard Eul-Gombert (05.01.2015)


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