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Re: Bildungsurlaub für Prüfungen (Nordrhein-Westfalen)

Im AwbG (dem Bildungsurlaubsgesetz von NRW) steht nichts ausdrücklich hinsichtlich Prüfungen. Der Veranstalter muss nach dem AwbG anerkannt sein, entsprechende Bescheinigungen erhalten Seminarbesucher auf Anfrage bereits bei der Anmeldung.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:06.01.2015 10:29


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Bildungsurlaub für Prüfungen (Nordrhein-Westfalen) von Susanne Halbe-Bruder (06.01.2015)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfungen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.01.2015)


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