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Re: Bildungsurlaub ohne anerkannte Stelle? (Nordrhein-Westfalen)

Da haben Sie recht: nach Gesetzeslage ist das kein Bildungsurlaub. Aber wenn Ihr Arbeitgeber schon bisher so aufgeklärt reagiert, sprechen Sie doch mit ihm darüber, ob er trotzdem eine bezahlte Freistellung genehmigt, vielleicht wenigstens 1 Woche?!


Name:Norbert reichling
Datum:21.01.2015 09:41


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Bildungsurlaub ohne anerkannte Stelle? (Nordrhein-Westfalen) von Eva Erhard (21.01.2015)
 Re: Bildungsurlaub ohne anerkannte Stelle? (Nordrhein-Westfalen) von Norbert reichling (21.01.2015)


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