![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub ohne anerkannte Stelle? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Da haben Sie recht: nach Gesetzeslage ist das kein Bildungsurlaub. Aber wenn Ihr Arbeitgeber schon bisher so aufgeklärt reagiert, sprechen Sie doch mit ihm darüber, ob er trotzdem eine bezahlte Freistellung genehmigt, vielleicht wenigstens 1 Woche?! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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