Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen)
Hallo,
ich studiere an der Wilhelm Büchner Hoschule in Hessen, welche als anerkannte Bildungsstätte gilt.
Nun habe ich von meiner Hochschule eine Bescheid für meinen Arbeitgeber erhalten, welcher aber auch sagt, dass "die einzelnen von ihr angebotenen Bildungsveranstaltungen
nicht unmittelbar anerkannt sind."
Darauf baut nun mein Arbeitgeber und möchte mir ohne die Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung (zB Prüfung) keinen BU geben.
Ich würde gerne wissen, ob dies rechtens ist und falls nein, wo dieses rechtlich festgehalten ist.
Vielen Dank!
Name:
Hauke S
Datum:
09.03.2015 12:28
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Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen)von Hauke S