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Re: Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen)

Der § 11 des AwbG beschreibt das Anerkennungsverfahren: es nimmt nur Bezug auf den Veranstalter - eine Anerkennung einzelner Veranstaltungen kommt nicht vor - denn es gibt sie nicht.
Möglicherweise liegt das Problem aber auch darin, dass der Seminarveranstalter Ihnen keine eindeutige Bescheinigung erstellt hat, dass das Saminar den Bestimmungen des AwbG entspricht. Darauf hat Ihr Arbeitgeber sehr wohl Anspruch.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:10.03.2015 09:30


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Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen) von Hauke S (09.03.2015)
 Re: Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (09.03.2015)
  Re: Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen) von Hauke S (10.03.2015)
   Re: Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (10.03.2015)


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