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Bildungsurlaub bei verscheidenen Firmenstandorten (Baden-Württemberg)

Guten Morgen,

welche Regelung bezüglich Bildungsurlaub gilt für folgende Konstellation:

Firmenzentrale in Baden-Württemberg
Mehrere Standorte bundesweit, einige davon sind selbstständige Tochterunternehmen?

Gilt für ein Mitarbeiter, der beispielsweise am Standort in NRW arbeitet, die Regelung nach dem ab 01.07.2015 geltenden Baden-württembergischen Recht oder die des NRW-Rechts?

Spielt es dabei eine Rolle, ob es ich bei den Firmen um selbstständige Tochterunternehmen handelt?

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.
Viele Grüße

Nicole


Name:Ostertag
Datum:16.04.2015 10:11


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Bildungsurlaub bei verscheidenen Firmenstandorten (Baden-Württemberg) von Ostertag (16.04.2015)


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