Die Antwort bleibt leider die gleiche, ich fasse es mal in andere Worte:
Um einen Bildungsurlaub nach dem Gesetz von Baden-Württemberg durchführen zu können, benötigt ein Veranstalter die Anerkennung der zuständigen Behörde für genau diesen Zweck, nicht irgendeine "staatliche Anerkennung". Selbst eine Institution des Landes (wie eine Uni) wird diese Anerkennung beantragen müsssen.
Die Prüfungsbehörde selbst hat aber wohl mit Ihrer Arbeit noch nicht begonnen, weil die zuständigen Ministerien noch nicht festgelegt haben, welche Qualitätssiegel / Qualitätsmangagementverfahren bei der Anerkennung akzeptiert werden. Erst wenn Ihr Bildungsträger die Anerkennung erfolgreich beantragt hat, und die formalen Voraussetzungen (wie z.B. 6 Zeitstunden Unterricht/Tag)gegeben sind, können Sie ihn um eine Bescheinigung bitten, dass Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen und diese rechtzeitig (Mind. 8 Wochen vorher) Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Ob individuelle Prüfungsvorbereitung anerkannt wird, dazu liegen naturgemäß noch keine Erfahrungen vor, darüber werden sicher auch Juristen noch reden, ob dies eine "Maßnahme" im Sinne des Gesezes ist. Hier wird Neuland betreten, und die Veranstaltung, um die es Ihnen geht, ist gewisser Weise atypisch. Darum gibt es die klare Ansage, die Sie sich wünschen, wohl erst in einiger Zeit.
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