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Re: Nach dem AWBG anerkannter Veranstalter

Die Regeln sind für alle die gleichen: Voraussetzung für die Anerkennung als Veranstalter: Bestehen seit 2 Jahren und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel, Antragstellung bei der zuständigen Bezirksregierung. Ausführliche Infos und Adressen dazu in der Infothek unter NRW. Die Seminare müssen außerdem den formalen Regeln des AwbG genügen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:27.06.2015 12:30


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Nach dem AWBG anerkannter Veranstalter von Heiko (23.06.2015)
 Re: Nach dem AWBG anerkannter Veranstalter von Bernhard Eul-Gombert (27.06.2015)


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