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Anspruch BU beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit (Nordrhein-Westfalen)

Seit dem 01.01.2014 arbeite ich 2 Tage die Woche. Letztes Jahr habe ich einen Antrag auf Übertrag meines BU beantragt, was mir auch genehmigt wurde. Insgesamt habe ich nun 4 Tage BU für das Jahr 2015 erhalten.
Aber ab 01.10.2015 bin ich wieder Vollzeitbeschäftigt (5 Tage/ Woche) und will erst ab Oktober während der Vollzeitbeschäftigung meinen BU in Anspruch nehmen. Habe ich dann weiterhin nur 4 Tage Anspruch auf BU? Ich wollte ursprünglich 2 Wochen BU. Aber mit 4 Tagen kommt das nicht hin.

Danke!


Name:MeralK
Datum:04.07.2015 09:53


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Anspruch BU beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit (Nordrhein-Westfalen) von MeralK (04.07.2015)
 Re: Anspruch BU beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.07.2015)


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