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Re: Anspruch BU beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit (Nordrhein-Westfalen)

Das ist nicht explizit im Gesetz geregelt, aber es klingt nicht recht und billig. Der Anspruch auf Bildungsurlaub errechnet sich aus der Arbeitszeit. So oder so kommen Sie aber nicht auf 2 Wochen in diesem Jahr ...


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:04.07.2015 16:51


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Anspruch BU beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit (Nordrhein-Westfalen) von MeralK (04.07.2015)
 Re: Anspruch BU beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.07.2015)


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