Das Bildungsurlaubsgesetz fordert Seminare - Praktika sind wohl eher keine Lehrveranstaltungen im Sinne des Gesetzes.
Außerdem muss der Lehrgangsort im Umkreis von 500 km von NRW (außer für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors) stattfinden. Damit bliebe nur Frankreich. Hier gilt: Der Veranstalter muss nach dem AWBG anerkannt sein.
Name:
Bernhard Eul-Gombert
Datum:
09.07.2015 11:59
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(01.01.1970)
Re: Bildungsurlaub Lehrgangsteilnehmer Berufskollegs (Nordrhein-Westfalen)von Bernhard Eul-Gombert