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Re: Bildungsurlaub Lehrgangsteilnehmer Berufskollegs (Nordrhein-Westfalen)

Das Bildungsurlaubsgesetz fordert Seminare - Praktika sind wohl eher keine Lehrveranstaltungen im Sinne des Gesetzes.
Außerdem muss der Lehrgangsort im Umkreis von 500 km von NRW (außer für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors) stattfinden. Damit bliebe nur Frankreich. Hier gilt: Der Veranstalter muss nach dem AWBG anerkannt sein.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:09.07.2015 11:59


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von (01.01.1970)
 Re: Bildungsurlaub Lehrgangsteilnehmer Berufskollegs (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (09.07.2015)


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