Anerkennung Bildungsu. Hamburg von Arbeitgeber NRW (Nordrhein-Westfalen)
Wer kann helfen?
Ich habe Bildungsurlaub bei meinem Arbeitgeber in Bonn (öffentl. Dienst) beantragt für eine in Hamburg als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltung (5 Tage). Dieser wurde mir nicht genehmigt mit dem Hinweis, dass eine Anerkennung der Veranstaltung für NRW nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz notwendig wäre. Mir ist klar, dass in Hamburg die Anerkennung für einzelne Veranstaltungen eingeholt werden muss, in NRW dagegen für die veranstaltende Organisation. Könnte mein Arbeitgeber in NRW trotzdem auf dem Kulanzwege o.ä. diese Veranstaltung als Bildungsurlaub genehmigen oder spricht irgendetwas (BUND, TöVD) dagegen?
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort!
Name:
Ruth
Datum:
09.07.2015 20:04
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Anerkennung Bildungsu. Hamburg von Arbeitgeber NRW (Nordrhein-Westfalen)von Ruth