Sehr geehrte Frau Kämmer, würden Sie mir bitte eine Rufnummer mitteilen. Dann kann ich Ihnen nähere Informationen zu Ihrer o.a. Frage geben. Speziell auch zu der von Frau Pippert erwähnten Ausnahmeregelung gemäß § 10 Abs. 4 des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes.