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Antrag vor 6-Monatsfrist möglich? (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

Man erwirbt den Anspruch auf Bildungsurlaub erst nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Muss diese Frist zum Zeitpunkt des Antrags oder zum Zeitpunkt der Veranstaltung erfüllt sein.

Ich möchte gerne nach sieben Monaten Beschäftigungszeit einen Bildungsurlaub nehmen. Den Antrag müsste ich allerdings schon 6 Wochen vorher stellen und somit vor dem Ablauf der 6 Monate.

Geht das?

Maria


Name:Maria
Datum:14.07.2015 14:58


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Antrag vor 6-Monatsfrist möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Maria (14.07.2015)
 Re: Antrag vor 6-Monatsfrist möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (14.07.2015)


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