Hallo,
ich habe meinen Techniker vor 4 Monaten angefangen. Der Techniker geht 3,5 Jahre. Doch im Gesetz steht, dass man den Antrag VOR Beginn der Bildungsmaßnahme stellen muss. Jedoch ist das Gesetz erst am 01.07 in Kraft getreten, sodass ich keine Chance dazu hatte.
Meine Frage: Habe ich ein Recht darauf, den Bildungsurlaub nachträglich einzureichen und muss dieser dann anerkannt werden?
Danke für Ihre Hilfe !
Name:
Sina Streich
Datum:
21.07.2015 10:44
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Nachträglicher Bildungsurlaub beantragen- Technike (Baden-Württemberg)von Sina Streich