Ob in Ihrer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Ihr Bildungsurlaubsanspruch gemeint war, lässt sich von außen kaum beurteilen. Wesentliches Merkmal des Bildungsurlaubs ist, dass die / der ArbeitnehmerIn sich das Seminar selbst aussucht. Wenn Sie z.B. zu einer (vom Arbeitgeber ausgesuchten Fortbildung "entsandt" werden, ersetzt dies nicht Ihren Bildungsurlaubsanspruch.
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub - wie weitere Ansprüche sich dazu im Einzelfall verhalten, kann Ihnen am besten ein auf Arbeitsrecht spezialiserter Rechtsanwalt nach einer Prüfung auseinanderlegen.
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