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Bildungsurlaub des Vorjahres (Niedersachsen)

Hallo zusammen,
ich habe bisher noch keinen Bildungsurlaub in Anspruch genommen. Ist es möglich, dass ich meine 5 Tage BU aus dem letzten Jahr (2014) dieses Jahr nutze? Anschließend würde ich gerne meine 5 Tage aus diesem Jahr (2015) + die 5 Tage aus dem nächsten Jahr (2016) im nächsten Jahr verwenden.

Hintergrund ist, dass ich dieses Jahr meinen Ausbildereignungsschein absolviere. Im nächsten Jahr würde dazugehörige Meisterlehrgang stattfinden. Da ich nicht genügend Resturlaub aus 2015 mit ins nächste Jahr nehmen darf, würden mir die 5 Tage BU aus diesem Jahr zugute kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Artur


Name:Artur
Datum:09.09.2015 09:27


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Bildungsurlaub des Vorjahres (Niedersachsen) von Artur (09.09.2015)
 Re: Bildungsurlaub des Vorjahres (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (16.09.2015)


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