Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub des Vorjahres (Niedersachsen)

Tatsächlich bietet das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz die Möglichkeit, Bildungsurlaubsanspruch aus dem Vorjahr im laufeen Jahr geltend zu machen. Siehe §2(6), das Gesetz finden Sie hier in der Infothek. Allerdings müssten weitere Bedingungen wie die Anerkennung Ihrer Fortbildung nach dem Gesetz erfüllt sein.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.09.2015 13:34


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub des Vorjahres (Niedersachsen) von Artur (09.09.2015)
 Re: Bildungsurlaub des Vorjahres (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (16.09.2015)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog