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Re: Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen)

Das AwbG sieht keine Einzelanerkennungen von Veranstaltungen vor. Die Gesetze von NRW und mittlerweile auch Baden-Württemberg kennen ausschließlich Veranstalteranerkennungen. Wenn Veranstaltungen dieser anerkannten Einrichtungen den formalen Rahmenbedingungen des Gesetzes entsprechen, gelten diese als Bildungsurlaub. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Gesetzeslage hin. Das Gesetz in der aktuellen Fassung findet sich auf dieser Webseite. Für die von Ihnen ausgewählte Bildungseinrichtung ist die Bezirksregierung Detmold zuständig. Im Zweifelsfall kann sich Ihr Arbeitgeber dorthin wenden, um sich das Gesetz erläutern zu lassen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:01.10.2015 22:13


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Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen) von Nicole (01.10.2015)
 Re: Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (02.10.2015)
 Re: Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (01.10.2015)


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