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Re: Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen)

ganz unrecht hat der arbeitgeber nicht: er kann eine bescheinigung des veranstalters - hier also der Hochschule - verlangen. Dies muss nämlich prüfen (und bestätigen!), dass neben ihrer träger-anerkennung auch die weiteren anforderungen des gesetzes erfüllt sind.


Name:Norbert Reichling
Datum:02.10.2015 10:47


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Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen) von Nicole (01.10.2015)
 Re: Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (02.10.2015)
 Re: Bescheinigung Anerkennung der Maßnahme (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (01.10.2015)


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