unser Verein, Freude und Förderer genossenschaftlicher Werte e.V. plant im kommenden Jahr eine Veranstaltung zum Genossenschaftsrecht.
Zielgruppe sind Genossenschaftsmitglieder, deren Vertreter sowie Mitarbeiter einer Genossenschaft.
Das Programm kann auch unserer Internetseite abgerufen werden. Wie / wo können wir eine Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubs Gesetz beantragen ? Vielen Dank beste Grüße Gerald Wiegner