Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen)
Liebes Forum,
ist es möglich, den Bildungsurlaub des Vorjahres noch in diesem Jahr geltend zu machen, selbst wenn er im letzten Jahr nicht beantragt bzw. abgelehnt wurde?
Vielen Dank vorab. Antworten bitte gerne an meine Emailadresse.
Marcel Domer
Leiter Personalwesen
gwk Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH
Name:
Marcel Domer
Datum:
15.10.2015 12:35
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Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen)von Marcel Domer