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Re: Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen)

Die Übertragung muss im laufenden Jahr beantragt werden, sie ist rückwirkend nicht möglich.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:15.10.2015 13:43


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Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen) von Marcel Domer (15.10.2015)
 Re: Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (15.10.2015)


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