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Bildungsurlaub an nicht zusammenhängenden Tagen (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

ich studiere an einer Fernuniversität.

Ich habe nun demnächst drei Präsenzveranstaltungen.
Dabei findet die 1. jedoch Montags statt und die beiden anderen Donnerstags und Freitags.

Dem Gesetz nach gelten nur Veranstaltungen an drei zusammen hängenden Tagen als zulässig.

Hat mein Arbeitgeber trotzdem die Möglichkeit , meinen Antrag zu genehmigen?


Name:Nicole
Datum:21.10.2015 17:26


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Bildungsurlaub an nicht zusammenhängenden Tagen (Nordrhein-Westfalen) von Nicole (21.10.2015)
 Re: Bildungsurlaub an nicht zusammenhängenden Tagen (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (21.10.2015)


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