Ich möchte für nächstes Jahr im Juni BU beantragen und wenn ich diesen bis anfang Dezember dieses Jahr buche bekomme ich Frühbucherrabatt.
Allerdings findet der Kurs ja dann erst nächstes Jahr statt, die Anreise wird also auch dann erst gebucht.
Das heißt aber jetzt, dass das Datum auf der Rechung von diesem Jahr, die Reisekosten aber erst für nächstes Jahr wären.
Muss ich die kosten dann im jeweiligen Jahr anrechnen und würden die dann anerkannt?
Also Kursrechnung 2015
Reise und Verpflegungskosten 2016
Name:
Jessica
Datum:
19.11.2015 13:46
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BU von der Steuer absetzen - was beachtenvon Jessica