Hallo,
Ich habe von März-September den Ausbilderschein in einem Wochenkurs absolviert (Teil des Meisters).
Und von September an die Meisterschule angefangen.
Ich gehe 38 Stunden die Woche arbeiten (5 Tage die Woche).
Habe ich für das Jahr 2015 dadurch schon anspruch auf Bildungsurlaub?
Und muss mir der Bildungsurlaub generell zugesprochen werden (auch für die folgenden Jahre)?
Bundesland Sachsen Anhalt.
Name:
Philipp
Datum:
10.12.2015 11:48
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