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Re: Bildungsurlaub bei Kündigung (Berlin)

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in verschiedenen Ländern von einer Mindest-Beschäftigungsdauer VOR dem Bildungsurlaub abhängig - aber nirgendwo danach. Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch, die Bedingungen, unter dnen er gewährt wird, stehen im Gesetz. Weitere dazuzuerfinden, steht dem Arbeitgeber nicht zu.


Name:Timo T.
Datum:14.12.2015 09:59


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Bildungsurlaub bei Kündigung (Berlin) von Anna (13.12.2015)
 Re: Bildungsurlaub bei Kündigung (Berlin) von Timo T. (14.12.2015)


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