![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub bei Kündigung (Berlin) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in verschiedenen Ländern von einer Mindest-Beschäftigungsdauer VOR dem Bildungsurlaub abhängig - aber nirgendwo danach. Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch, die Bedingungen, unter dnen er gewährt wird, stehen im Gesetz. Weitere dazuzuerfinden, steht dem Arbeitgeber nicht zu. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|