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10 Beschäftigte Bildungsurlaub NRW (Nordrhein-Westfalen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie berechnen sich die in § 3 Abs. 7 AWbG geforderten 10 Beschäftigten?
Sind damit nur sozialversicherungspflichtige Beschäftige gemeint, weil diese ja nur den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können? Oder zählen auch Azubis und Aushilfen dazu? Sinn dieses Passus ist ja Kleinstunternehmen nicht zu belasten, wenn nun aber ein Unternehmen noch zusätzlich 20-30 Aushilfen oder Azubis hat, ist es ja schwerlich darunter zu fassen. Wie verhält es sich also?
Vielen Dank im Voraus


Name:R. M.
Datum:05.01.2016 15:11


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10 Beschäftigte Bildungsurlaub NRW (Nordrhein-Westfalen) von R. M. (05.01.2016)


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