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BU aus dem Vorjahr (Niedersachsen)

Hallo, muss ich beantragen den nicht genommenen BU aus dem Vorjaht zu übernehmen oder kann ich in 2016 10 Tage nehmen, wenn ich 2015 nichts beansprucht habe.

Gruß
Wilfried


Name:Wilfried
Datum:20.01.2016 13:39


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BU aus dem Vorjahr (Niedersachsen) von Wilfried (20.01.2016)
 Re: BU aus dem Vorjahr (Niedersachsen) von Bruno (20.01.2016)


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